Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vermietung

Vertragspartner

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma der Event Service und Ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen der Firma der Event Service benutzen, mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen.

Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen

Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht anders vereinbart, von Thomas Jüptner, Der Event Service nach Zweckdienlichkeit bestimmt. Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz: Der Event Service, Bahnhofstraße 4, 09228 Chemnitz. Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am Auslieferungsort oder bei Übernahme zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren. Vermietete Gegenstände dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Firma der Event Service nicht weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden. Der Transport und die Verwendung auf Wasser-, Schienen-, und/oder Luftfahrzeugen jeglicher Art bedarf der schriftlichen Genehmigung der Firma der Event Service.

Aufbewahrung

Zur Bearbeitung oder ordnungsgemäßen Aufbewahrung übernommene Gegenstände werden von der Firma der Event Service mit der gebotenen Sorgfalt nach freiem Interesse verwahrt. Die Kennzeichnung und Versicherung dieser Geräte obliegt dem Kunden. Die Firma der Event Service kann jederzeit die Rücknahme der verwahrten Gegenstände verlangen.

Inanspruchnahme von Arbeitskräften

Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften durch die Firma Der Event Service entsteht zwischen der Firma der Event Service und dem Benutzer ein Dienstverschaffungsvertrag. Durch die Überlassung von Arbeitskräften durch die Firma der Event Service wird die Arbeitgeberposition der Firma der Event Service nicht berührt. Die Firma der Event Service ist weiterhin allein weisungsberechtigt.

Gefahrentragung, Haftung des Kunden, Versicherung

Mit dem Tage der Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme durch die Firma Der Event Service die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zurverfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, und zwar auch dann, wenn der Transport von der Firma der Event Service durchgeführt wird. Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf normale Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden , der verpflichtet ist, der Firma der Event Service von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl der Firma der Event Service entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet der Firma der Event Service für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche der Firma der Event Service durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassung des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommene Arbeitskräfte sowie aller sonstigen Personen, die sich aus Anlass der Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände oder sonstigen Aufnahmeorten aufhalten, die durch die Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände verursacht werden bzw. damit in Zusammenhang stehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch Folge- und Ausfallschäden, die der Firma der Event Service durch das Schadensereignis entstehen. (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle). Der Kunde ist der Firma der Event Service gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch die Firma der Event Service gegeben ist, ist die Firma der Event Service berechtigt, den Kunden mit anteiligen Versicherungskosten zu belasten. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen erforderliche Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte auf seine Kosten zu erwerben und garantiert, dass er diese Rechte besitzt. Von allen aus einer Verletzung dieser Verpflichtungen gegenüber der Firma der Event Service hergeleiteten Ansprüche Dritter wird der Kunde die Firma der Event Service freistellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

Haftung von Seiten der Firma der Event Service

Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem Sie sich befinden. Die Firma der Event Service übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden – gleich welcher Art – entstehen. Die Firma der Event Service übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrags nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte. Sofern die Firma der Event Service durch nicht von ihr zu vertretenden Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördlichen Anordnungen, begründeten Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- und Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertragliche Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu. Werden auf technischen Einrichtungen von der Firma der Event Service Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder bearbeitet übernimmt die Firma der Event Service lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung der Firma der Event Service für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- und/oder Tonmaterials oder nicht bei der Firma der Event Service hergestellten Aufnahmen bzw. Aufzeichnungen beruhen, ist ausgeschlossen. In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung der Firma der Event Service folgendes: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz haftet die Firma der Event Service auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). Ist eine durch die Firma der Event Service erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich die Firma der Event Service – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – nach Ihrer Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um von der Firma der Event Service verschuldete Mängel handelt und die Beseitigung im Rahmen des technischen Betriebes der Firma der Event Service möglich und zumutbar ist. Die Haftung für Mängelfolge – sowie Begleitschäden – ist ausgeschlossen.

Rücktritt vom Vertrag

Bei Bekannt werden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden sowie im Falle des Zahlungsverzuges hat die Firma der Event Service das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschuss jeglicher Schadensersatzforderungen des Kunden zurückzutreten.

Mietzins bzw. Benutzungsentgeld

Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und sonstigen Leistungen sowie die Stellung von Arbeitskräften gelten die während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten der Firma der Event Service . Leistungen und Lieferungen der Firma der Event Service werden grundsätzlich täglich erfasst und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.

Zahlungen

Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an die Firma der Event Service zu leisten, und zwar so, dass die Firma der Event Service den vollen Gegenwert in verlustfreie Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offen stehende Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen bis zu 5% über Bundesbankdiskont berechnet werden. Mahn- und Inkassospesen sowie evtl. andere Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zu Aufrechnungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für umstrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem mit der Firma der Event Service geschlossenen Vertrag ist gegenüber Dritten unzulässig.

Sonstige Bedingungen

Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarung bedarf der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann. Die Preisliste der Firma der Event Service ist wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma der Event Service und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Chemnitz vereinbart.

2. Verkauf

Allgemeines

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Kundendaten werden in EDV Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Die Firma der Event Service arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen, ohne es öffentlich bekannt zu geben.

Vertragsabschluss

Angebote der Firma der Event Service sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma der Event Service, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig

Preise

Preise der Firma der Event Service verstehen sich in EUR. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Chemnitz. Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Chemnitz und auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Die Transportkosten von Hauptlieferung und eventueller Teillieferungen trägt grundsätzlich der Käufer. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Handelt es sich jedoch um Ware, die auf Grund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist die Firma der Event Service befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei der Firma der Event Service. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten der Firma der Event Service eintreten, hat die Firma der Event Service auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Firma der Event Service ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden – auch aus wichtigen Gründen – ist bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Express-Sendungen ausgeschlossen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen – auch für Nachlieferungen aus Kaufverträgen – werden fast immer gerichtlich verfolgt. Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich die Firma der Event Service in wenigen vorher vereinbarten Fällen zu einer Rücknahme bereit so ist sie berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 25,00 EUR und sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für die Firma der Event Service frachtfreien Lieferung originalverpackter Ware in Originalkartons. Bei Warenrücknahmen mit sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns zusätzliche Abzüge bis 30% des Netto-Warenwertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor. Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich der Firma der Event Service und der Transportgesellschaft zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Schadensersatzansprüchen durch die Transportgesellschaft. Die Firma der Event Service übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistungen zukommen. Beim Versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen die meisten Transporteure und auch die Firma der Event Service keine Haftung.

Zahlungsbedingungen

Ab einem Netto-Auftragswert von Euro 2.000,00 wird vom Kunden eine Vorauszahlung von 50% zum vertraglich vereinbarten Termin verlangt, die Restlichen 50% bei Lieferung bzw. bei Übergabe. Nichtzahlung führt zur Einstellung der Arbeiten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme/Barzahlung oder Vorkasse. Rechnungen sind in für die Firma der Event Service spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst oder wurde das individuelle Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen – auch Rückstandsauflösungen – nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma der Event Service berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Verzugszinsen richten sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und werden mit 15 % p. A. festgesetzt. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen.

Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Garantiezeit von 24 Monaten (ausgenommen Lampen, Eingriff an den Gegenständen, unüblicher oder außergewöhnlicher Gebrauch sowie alle Gebraucht-, Vorführ- und Messegeräte). Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem diese die Firma der Event Service erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl der Firma der Event Service Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sind sorgfältig zu verpacken – damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können – und frachtfrei an die Firma der Event Service zurückzusenden. Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so hat die Firma der Event Service das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen von Transportschäden gehen zulasten des Absenders. Reparatursendungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig, auch wenn die Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll. Bei Rücksendungen von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt. Die Firma der Event Service weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen, geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen hin. Diese sind vom Käufer unbedingt zu beachten. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahmen gemäß diesen geltenden Sicherheitsrichtlinien und -Vorschriften vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und -Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation, und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen der Firma der Event Service durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei der Firma der Event Service. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an die Firma der Event Service ab. Auf das Verlangen der Firma der Event Service hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Firma der Event Service berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)Die Firma der Event Service weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung werden vom Käufer übernommen. Bitte beachten Sie, dass unfrei an uns zurückgesandte Ware aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden kann. Eine Rücknahme durch die Firma der Event Service kann nur erfolgen, wenn die Rücksendung im Originalkarton incl. allen Zubehörteilen und Bedienungsanleitungen und unter Beilage des Kaufbeleges erfolgt. Für diese Rücksendung erstellt die Firma der Event Service eine Gutschrift, welche auf Wunsch ausgezahlt wird. Artikel, die Gebrauchsspuren aufweisen, bzw. Spezialanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, soweit die Bestellung von der Firma der Event Service mittels einer Auftragsbestätigung anerkannt wurde. Der Kaufvertrag endet mit Zusendung der bestellten, bzw. sofern möglich, einer in Qualität und Preis gleichwertigen Ware und deren Zahlung durch den Auftraggeber. Teillieferungen behält sich die Firma der Event Service vor. Für Ersteigerungen z.B. aus dem Internet trifft dieses Gesetz nicht zu.

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende ein. Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.

Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Chemnitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Service

Gewährleistung und Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Empfang auf unrichtige oder unvollständige Lieferung zu überprüfen und offensichtliche Mängel 7 Tage nach Anlieferung, andere Mängel unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Kunden, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Werden Betriebs oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder an den Artikeln Aufkleber entfernt die der Identifikation von Garantieleistungen dienen, entfällt jede Gewährleistung. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile wie Leuchtmittel und andere Verbrauchsmaterialien. Zeigt der Käufer einen Mangel an einem unserer Produkte an und stellt sich bei dessen Überprüfung durch uns bzw. durch den Hersteller heraus, dass dieser frei von der Gewährleistung unterliegender Mängel ist, hat der Käufer die uns durch die unbegründete Mängelanzeige entstandenen Prüf- und Testkosten einschl. evtl. entstandener Frachtkosten zu erstatten. Die Gewährleistungsfrist entspricht der gesetzlichen Regelung und beginnt mit dem Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon geben wir etwaige weitergehende Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Durch Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten im Zuge der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung von der Event Service beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Folgende Vereinbarung wird mit dem Käufer explizit getroffen: „Bei einem Defekt trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung zu der Firma der Event Service , dafür übernimmt die Firma der Event Service die Kosten der Sendung an den Käufer für den Rücktransport.“

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Neuforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum. Ware, an der der Event Service (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherheit Übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern. Der Käufer verwahrt Vorbehaltsware unentgeltlich und sorgfältig. Er hat sie gegen die übrigen Gefahren wie z.b. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns, in Höhe des Facturenwertes der Ware ab.

Zahlung

Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen per Nachnahme oder Vorkasse, ersatzweise bei Abholung/Anlieferung durch Barzahlung fällig. Bei Rechnungskunden sofort nach Lieferung zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. der Event Service ist ferner berechtigt, zusätzlich zu den Bankgebühren eine Kostenpauschale von 30,00 EUR für die Bearbeitung nicht eingelöster – „geplatzter“ – Schecks oder von Rücklastschriften in Rechnung zu stellen, sofern nicht von der Event Service ein größerer Schaden oder vom Käufer ein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

Vergeblicher Reparaturauftrag

Der bei dem Reparaturversuch entstandene Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war oder der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge sind für der Event Service bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Abgabe verbindlich. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages richten sich nach der Art des Gerätes. der Event Service übernimmt für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages keine Gewähr. Bei wesentlicher Überschreitung des Kostenvoranschlages wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Höhe der Kosten werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

Berechnung des Auftrages

Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftraggegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr.

Pfandrecht

Der Event Service hat für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihr hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus vorangegangenen Verträgen von der Event Service mit dem Kunden.

Rechte des Kunden bei Mängeln von Reparaturarbeiten

Die Rechte des Kunden beziehen sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material.

Lagerkosten, Verwahrung, Verwertung

Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann der Event Service vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. der Event Service ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach erfolglosem Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern.

Haftung während einer Reparatur oder Wartung

Der Event Service und deren Mitarbeiter übernehmen keine Verantwortung für etwaige Datenverluste, Hard- und Softwareschäden oder sonstige Schäden die während einer Wartung oder Reparatur entstehen könnten. Der Auftraggeber ist für ein Backup seiner Daten selbst verantwortlich und kann der Event Service nicht für verlorene Daten haftbar machen. der Event Service kann nicht für einen etwaigen Virenbefall zur Verantwortung gezogen werden.

Datensicherheit

Alle persönlichen Daten dienen ausschließlich dem Zweck, Ihre Aufträge oder Anfragen zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausführen zu können. Wir garantieren, dass Ihre Daten nicht an Dritte weiter gegeben werden. Alle Mitarbeiter von der Event Service sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet und wissen um die Sensibilität Ihrer Daten und das Vertrauen, dass Sie uns entgegenbringen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Chemnitz. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Chemnitz. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 ABGG ist Gerichtsstand ausschließlich Chemnitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Nebenabreden und Vertragsänderungen
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so anzulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
4. Planung

Angebot – Angebotsunterlagen

a) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird. Angebote sind für die Firma der Event Service bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Abgabe verbindlich.b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklichschriftlich vereinbart wurde.c) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Unternehmer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

5. Agentur

Vertrag

Der Kunde ist mit seiner Unterschrift bzw. der telefonischen Zusage an seine Buchung bzw. Bestellung gebunden, dies gilt auch für Telefaxübermittlungen. Verträge zwischen der Firma der Event Service und dem Kunden kommen erst zustande und werden wirksam, wenn die Firma der Event Service die Buchung bzw. Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt. Vereinbarte Zeiten(a) Vereinbarte Zeiten (hier Fristen und Termine) sind für die Firma der Event Service nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.(b) Verzögern sich die Leistungen der Firma der Event Service aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Einflussnahme, so ist eine Haftung durch die Firma der Event Service ausgeschlossen. Mitwirkung des Auftraggebers

(a) Der Auftraggeber gewährleistet während der gesamten Laufzeit des Vertrages eine ständige, kompetente und uneingeschränkte Mitwirkung, damit die Firma der Event Service in die Lage versetzt wird, die Veranstaltung auf aktuellem Stand und im Sinne des Auftraggebers zu realisieren.

(b) Die Veranstaltertätigkeit wird nach bestem Wissen geleistet. Für die Umsetzung der Veranstaltertätigkeit durch die Künstler und die Aufnahme durch das Publikum kann der Veranstalter keine Gewähr übernehmen.

Veranstaltung

Der Kunde legt fest, wann die Veranstaltung und die Leistungen von der Firma der Event Service beginnen. Grundlage ist der schriftlich bestätigte Vertrag. Insbesondere ist ein bevollmächtigter und entscheidungsfähiger Vertreter des Kunden am Veranstaltungstag (beim Eintreffen der georderten Leistungen wie Personal, Künstler, Technik usw.) bereitzustellen, der diese in Empfang nimmt und mit den Örtlichkeiten vertraut macht. Ist dies nicht gegeben, so kann der Kunde für daraus entstehende Kosten haftbar gemacht werden.

Künstler und Personal

(a) Geraten bestellte Künstler aufgrund höherer Gewalt oder kurzfristig angesetzter karrierefördernder Auftritte (öffentliche Medien, Staatsakte, etc.) in ernstzunehmende Interessenkonflikte, wird die Firma der Event Service eine einvernehmliche Lösung herbeiführen. Selbstverständlich wird sich die Firma der Event Service bemühen, gleichwertigen oder ähnlichen Ersatz vorzuschlagen. Ist die Stellung gleichwertigen Ersatzes aufgrund der Einzigartigkeit des Künstlers oder seiner Darbietung nicht möglich, wird die Firma der Event Service alternative Vorschläge anbieten.(b) Sind durch Künstler oder Produktionspersonal Aufgaben auszuführen, die schriftlich nicht vereinbart wurden aber dennoch ausgeführt werden sollen, so behält sich die Firma der Event Service vor, bis zu 60% des vereinbarten Stundenhonorars bzw. der Tagespauschale pro Person und Stunde bzw. pro Person und Tagespauschale zusätzlich zu berechnen.(c) Die vom Kunden bestellten Personalteams und Künstler sind von ihm kostenfrei zu verpflegen. Beträgt der Einsatz von Personal bis zu 6 Stunden am Tag, so ist ein frei zugänglicher Bereich mit kalten Speisen und alkoholfreien Getränken bereitzustellen. Beläuft sich der Einsatz über 6 Stunden am Tag, so sind sowohl warme Speisen, als auch warme und kalte Getränke in einem frei zugänglichen Raum anzubieten. In beiden Fällen sind ausreichend Gläser bzw. Becher und Teller sowie Besteck zur Verfügung zu stellen. Es sind von Seiten des Kunden mindestens 40 Minuten für die Einnahme der Mahlzeiten zu garantieren und spätestens drei Stunden vor Einsatzende (bei Künstlern 2 Stunden vor Auftrittsbeginn, oder kurz nach Auftrittsende) zu servieren. Besondere Anforderungen der Künstler sind zu berücksichtigen.

(d) Kann ein Catering vom Kunden nicht bereitgestellt werden, so werden ihm vom Firma der Event Service folgende Verpflegungssätze zusätzlich in Rechnung gestellt: bei einer Präsenz bis zu 6 Stunden – für Künstler und Personal Euro 30,00 pro Person. Übersteigt die Einsatzzeit 6 Stunden, fallen für Künstler und Personal Euro 50,00 pro Person an.

(e) Der Kunde sorgt für einen störungsfreien Ablauf und die Sicherheit des Personals und der Künstler. Jeder Schaden an Person und Ausrüstung, der aus Fahrlässigkeit des Kunden am Personal oder Künstler mittelbar oder unmittelbar entsteht, ist vom Kunden im vollen Umfang zu ersetzen bzw. zu tragen.

(f) Der Kunde verpflichtet sich, Künstler, die ihm von der Firma der Event Service vermittelt wurden, nicht in seine Datenbank aufzunehmen und im Folgezeitraum von zwei Jahren die entsprechenden Künstler ausschließlich über die Firma der Event Service zu buchen. Als Vertragsstrafe ist von einem üblichen Durchschnittshonorar des betreffenden Künstlers auszugehen.

(g) Jegliche Bild- und Tonaufzeichnungen des Künstlers am Veranstaltungstag bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Firma der Event Service.

Eigentum

Sind dem Kunden Gegenstände zur Verfügung gestellt worden, so bleiben diese Eigentum von der Firma der Event Service und dürfen von ihm weder übereignet, veräußert, verpfändet, be- bzw. verarbeitet noch vermietet bzw. verliehen werden.

An- und Abreise des Personals/der Künstler

Innerhalb des Landkreises Chemnitz für An- und Abreise des Personals/der Künstler werden von der Firma der Event Service pauschal Euro 20,00 Fahrtkosten berechnet. Bei größeren Entfernungen anfallende Fahrkilometer werden mit Euro 0,45 (mehrwertsteuerfrei) pro Kilometer für die einfache Fahrstrecke bzw. einer Bahnfahrkarte der 2. Klasse berechnet. Sonderregelungen bedürfen der Schriftform.

Angebotsausarbeitung und Bearbeitung

Das erste Angebot ist für den Besteller kostenfrei und unverbindlich. Weitergehende Beratungen, Ortsbesichtigungen, Behördengänge, welche nicht zum Auftrag führen, werden von der Firma der Event Service nach Wert in Rechnung gestellt, mindestens jedoch mit 3,75% des angefragten Auftragsvolumens.

Zahlungsvereinbarungen

Alle Vertragsleistungen sind spätestens am 10. Tag nach der Veranstaltung zu begleichen. Ab einem Netto-Auftragswert von Euro 2.000,00 wird vom Kunden eine Vorauszahlung von 50% zum vertraglich vereinbarten Termin verlangt, eine weitere Vorauszahlung von 25% wird bei Aufbaubeginn fällig, der Rest bei Übergabe. Nichtzahlung führt zur Einstellung der Arbeiten. Alle Preisangaben von der Firma der Event Service verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rücktrittsrecht

Der Kunde hat nach Auftragserteilung die Möglichkeit, bis zu 30 Tagen vor dem Termin der Leistung von der Firma der Event Service gegen Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten zurückzutreten. Danach gelten folgende Rücktrittsvereinbarungen: 29. – 22. Tag vor Leistungserfüllung = 30% der Gesamtkosten 21. – 15. Tag vor Leistungserfüllung = 45% der Gesamtkosten 14. – 07. Tag vor Leistungserfüllung = 60% der Gesamtkosten 06. – 01. Tag vor Leistungserfüllung zwischen 80% und 100% der Gesamtkosten, wobei die Höhe des Prozentsatzes Verhandlungssache ist. Tritt der Kunde am Veranstaltungstag zurück, so hat er 100% der Gesamtkosten zu tragen. Als „Gesamtkosten“ werden alle Kosten angesehen, die angefallen wären, wenn vom Rücktrittsrecht nicht Gebrauch gemacht worden wäre und die Veranstaltung unter den gebuchten Bedingungen hätte durchgeführt werden können.

Haftungsbeschränkung

(a) Der Auftragnehmer wird den Auftrag mit Sorgfalt ausführen. Eine Haftung für Handlungen und Unterlassungen sowie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Zweckmäßigkeit von Maßnahmen und Vorschlägen beschränkt sich auf grobes Verschulden und Vorsatz.(b) Durch uns verursachte Schäden sind mit unserer Versicherung abzurechnen und keinesfalls mit dem Betrag der Veranstaltungsrechnung zu saldieren.

Unvorhergesehenes

Im Interesse des Gelingens einer Veranstaltung weisen wir in unserem Angebot zusätzlich 10% der kalkulierten Summe als ‚Unvorhergesehenes‘ aus. Dieser Posten wird mit dem Angebot bestätigt. Die Abrechnung erfolgt nach Ende der Veranstaltung gegen vorhandene Belege. Mehrkosten, die durch Zusatzleistungen Firma der Event Service entstehen und nicht produktionsbedingt sind, werden in vertretbarem Maß von der Firma der Event Service übernommen.

Schlussbestimmungen

(a) Vertragsänderungen und – Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen und bedürfen grundsätzlich der Schriftform.(b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird daraus nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages hergeleitet. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch entsprechende rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen.(c) Lieferort und Gerichtsstand ist Chemnitz , Sitz des Auftragnehmers.

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